Deutschland hat jahrelang Unternehmer und andere EU-Mitglieder bestohlen - Interessiert das keinen?
Manuela und Jens Kinne
Römerstr. 39
56130 Bad
Ems
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Postfach 100162
67404 Neustadt an der Weinstraße
Feststellungsklage zu allen Verfahren, die eingereicht wurden
Gegen alle Richter
des Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße
Begründung
Mit Ihren Urteilen haben Sie indirekt zugegeben das Deutschland jahrelang andere EU-Mitglieder bestohlen hat, wissentlich und vorsätzlich. Man bekommt hier den Hals nicht voll.
Bei Verkäufen ins Ausland wurde jahrelang die Versteuerung im Inland verlangt obwohl laut Finanzministerium Versteuerung im Ausland zu erfolgen hat. Und dabei ist es völlig egal ob eine Umsatzsteuer ID vorliegt oder der Käufer privat ist. Versteuerung hat immer im Empfängerland der EU zu erfolgen.
BMF-Schreiben vom 16.02.2016 der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.
Es ist dabei nicht
erforderlich, dass der Leistungsempfänger eine ausländische
Umsatzsteuer-
Das haben wir permanent reklamiert und wir haben richtig gebucht.
Das ist Diebstahl an 27 Mitgliedsstaaten, deren Botschaften und Konsulate werden wir darüber informieren, weiterhin auch die EU-Kommission, das Parlament, die Gerichte und andere Internationale Handelsüberwachungen.
Die deutsche Justiz ist nicht unabhängig, die Justiz ist weisungsgebunden, dies haben diverse Europäische Gerichte bereits festgehalten. Siehe Urteil internationaler Haftbefehl und andere
Unsere Justiz ist nicht unabhängig Richter werden vom Staat/Land eingestellt, befördert und bezahlt. Somit können die Richter gar nicht NEUTRAL sein.
Das verstößt gegen EU-Recht, Deutschland würde heute nicht mehr die Aufnahmekriterien der EU erfüllen
Grundrechte funktionieren nicht nur als Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern verpflichten diesen auch zu einem gewissen Schutz der gewährten Grundrechte. Die Verhütung von Gefahren für Leben und Körper ist eine grundrechtliche Schutzpflicht der Verwaltung
Die Gerichte haben meine Grundrechte nicht geschützt.
Die Gerichte haben sich nur über mich lustig gemacht und alle Verfahren nicht ernst genommen, man hat nur Kosten entstehen lassen. Mittlerweile mehr als 10.000€ für einen Hartz 4 Empfänger.
Ziel war es immer alle Verfahren vor die EU-Gerichte zu bringen, denn Deutschland verletzt MASSENHAFT die RECHTE seiner Bürger und das WISSENTLICH.
Anträge sind ordnungsgemäß aufzunehmen (OLG Karsruhe AgrarR 2004, 415.). Sind sie unvollständig oder unklar, hat sie der Amtswalter mit dem Antragsteller zu besprechen und auf ihre sachgemäße Formulierung und Vervollständigung hinzuwirken (BGH BeckRS 2008, 13733; OLG Köln VersR 2002, 1025.).
Ich beantrage PKH, kann mir keine Kopien für den Antrag leisten da im Harz 4 Regelsatz kein Geld für Rechtstreitigkeiten berücksichtigt ist. Auch das ist eine Grundrechtsverletzung.
Nehmen Sie bitte den Antrag aus einem der Verfahren oder Fragen Sie beim Verfassungsgericht oder dem Landesverfassungsgericht nach, dort ist die Klage auch anhängig.
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